Allergenkennzeichnung Lebensmittel

Die Allergenkennzeichnung ist nun bereits seit einiger Zeit bei Fertigpackungen, loser Abgabe, dem Online-Handel sowie jeder anderen Abgabe von Lebensmitteln Pflicht.
 
Doch wie sind die Allergene zu kennzeichnen?
 
Bei Fertigpackungen und im Online-Handel sind die Allergenen Stoffe im Zutatenverzeichnis hervor zu heben. Das kann zum einen durch Unterstreichen aber auch durch eine andere Markierung erfolgen.
Bei der losen Abgabe hat der Unternehmer noch andere Möglichkeiten die enthaltenen Allergene dem Verbraucher kenntlich zu machen. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass die Kennzeichnung über Fußnoten sichergestellt wird. Hierbei wird auf eine andere Stelle verwiesen, wo der Buchstabe oder die Zahl dann aufgeschlüsselt wird. Diese Handhabung erfolgt bereits häufig beim Kennzeichnen von Zusatzstoffklassen.
 

 
Eine Kladde zum Nachschlagen ist eine gute Alternative zu den anderen Kennzeichnungsmöglichkeiten. Bei der Kladde können alle relevanten Bestandteile und Zutaten entsprechend aufgeschlüsselt werden. Dazugehörige Produktspezifikationen können dann einfach angeheftet werden. Kladden werden häufig in Fleischereibetrieben verwendet, durch die neue Kenntlichmachungspflicht von Allergenen werden Kladden auch immer häufiger in Gaststätten verwendet. Diese Kladden müssen für den Kunden leicht zugänglich sein (beispielsweise auf dem Tresen).
 
 
Die mündliche Weitergabe dieser Informationen schließt die LMIV ebenfalls mit ein. Hierbei stellt sich allerdings die Frage, ob wirklich sichergestellt werden kann, ob alle relevanten Informationen mit übermittelt werden. Bei häufigerem Personalwechsel und nicht entsprechen qualifizierten Mitarbeitern ist die mündliche Weitergabe von Produktionformationen sehr fraglich. Um sicher zu gehen sollten Sie die mündliche Weitergabe in Kombination mit einer Informationskladde kombinieren.
 

 
 
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