Weihnachtsmarkt

Weihnachtsmarkt, was ist zu beachten?
 
Alle Jahre wieder ist es soweit, die Winterzeit beginnt und in den Städten sowie auf dem Land wachsen Weihnachtsmärkte aus dem Boden.
Ein Problem welches sich vielen Betreibern stellt ist, wie soll ich den Glühwein am besten warm bekommen / warmhalten.
 
Hier werden häufig Heißhaltebehälter verwendet die auf die gewünschte Temperatur eingestellt werden. Leider sind die Temperaturanzeigen nicht immer zu 100% genau. Deswegen sollte regelmäßig mit einem separaten Thermometer die Temperatur nachgemessen werden. Es gilt es zu beachten, dass eine Temperatur von 78°C nicht überschritten wird. Bei höheren Temperaturen verkocht der vorhandene Alkohol und der mindestgehalt von 7 % vol. Alkohol in Glühwein kann unterschritten werden. Um diesem Problem aus dem Weg zu gehen, verwenden immer mehr Betreiber einen Durchlauferhitzer.
 

Was ist bei dem Betrieb eines Weihnachtsmarktstandes zu beachten?
Diese Frage klärt die VO (EG) 852/2004 im Anhang 2. Hier ist folgendes zu beachten:
Der Untergrund für Lebensmittelverkaufsstände muss befestigt sein und sauber gehalten werden. Lebensmittelverkaufsstände müssen so aufgestellt werden, dass eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel durch z.B. Staub, Gerüche, Insekten, Witterungseinflüsse, Rauch oder auch Abfälle vermieden wird. Sie müssen überdacht sowie seitlich und rückwärts umschlossen sein.
 
Offene Lebensmittel müssen an der Vorderseite des Verkaufsstandes durch eine ausreichende Abschirmung (z.B. vor Husten oder Niesen von Kunden und Passanten) geschützt werden. Bereiche zur Herstellung, Behandlung oder Lagerung von Lebensmitteln müssen trocken und staubfrei sein. Die Wände müssen aus festem, leicht zu reinigenden Material bestehen. Oberflächen, die mit bensmitteln in Berührung kommen, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Dabei sind glatte, abriebfeste, korrosionsfeste, nicht toxische und abwaschbare Materialien zu verwenden.
 
Es muss eine leicht erreichbare Handwaschgelegenheit mit ausreichender Warm- und Kaltwasserzufuhr, Flüssigseife sowie Einmalhandtüchern vorhanden sein. Für leicht verderbliche Lebensmittel sind ausreichende Kühlmöglichkeiten vorzusehen. Bereiche, in denen Lebensmittel hergestellt bzw. zubereitet werden müssen vom Publikumsverkehr abgeschirmt oder aber ausreichend (> 1,5 m) entfernt sein.
 
WeihnachtsmarktWasser für die Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln sowie zum Reinigen von Gerätschaften und Geschirr muss Trinkwasserqualität haben. Es sollte aus einer Entnahmestelle bezogen werden, die an die zentrale Trinkwasserversorgungsanlage angeschlossen ist. Trinkwasserschlauchleitungen müssen ein DVGW-Zertifikat besitzen oder der KTW-Empfehlung und dem DVGW-Merkblatt W 270 entsprechen. Handelsübliche Gartenschläuche erfüllen nicht diese Anforderungen. Vor dem erstmaligen Gebrauch sowie täglich vor Betriebsbeginn empfiehlt es sich, die Leitungen gründlich durchzuspülen. Schlauchleitungen sind so zu verlegen, dass Stauwasser vermieden wird.
 
Anfallende (Lebensmittel-)Abfälle müssen so rasch wie möglich von den Lebensmitteln separiert und beseitigt werden. Müllsammelbehälter (Müllcontainer) zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle, auch der Lebensmittelabfälle, sind vom Veranstalter bereitzuhalten. Sie müssen dicht schließen und so aufgestellt werden, dass eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln vermieden wird. Es wird empfohlen, sich bei der Entsorgung von Lebensmittelabfällen mit anderen Anbietern abzusprechen und ein Entsorgungsunternehmen mit der Beseitigung der Speiseabfälle zu beauftragen. Eine Entsorgung über die Biotonne ist nicht zulässig.