begehungsprotokoll

 

Angaben zum Begehungsprotokoll



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Erfüllt Ihr Betrieb die gesetzlichen Pflichten?

Als Lebensmittelbetrieb sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie und Ihre Mitarbeiter jährlich an einer Hygieneschulung teilnehmen. Zusätzlich muss alle zwei Jahre eine Wiederholungsbelehrung nach IFSG durchgeführt werden.
Alle Informationen zu den vorgeschriebenen Schulungen finden Sie hier