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- Das rauchen ist in einem Lebensmittelbetrieb nicht gestattet.
- Richtig, das Mehl ist nach der Nutzung zu verschließen.
- Genau, kühlpflichtige Produkte sind bei den vorgegebenen Temperaturen zu lagern.
- Dort dürfen Reinigungsmittel nicht gelagert werden. Sie sind separat zu lagern.
- Auch das Obst und Gemüse darf bei solchen Verhältnissen nicht verarbeitet/gelagert werden.
- Das Lagern von Lebensmittel auf dem Boden ist immer zu vermeiden (Kreuzkontamination).
- Vor dem Arbeitsbeginn und auch bei der Arbeit ist auf eine saubere Arbeitsunterlage zu achten.