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  • Das rauchen ist in einem Lebensmittelbetrieb nicht gestattet.
  • Richtig, das Mehl ist nach der Nutzung zu verschließen.
  • Genau, kühlpflichtige Produkte sind bei den vorgegebenen Temperaturen zu lagern.
  • Dort dürfen Reinigungsmittel nicht gelagert werden. Sie sind separat zu lagern.
  • Auch das Obst und Gemüse darf bei solchen Verhältnissen nicht verarbeitet/gelagert werden.
  • Das Lagern von Lebensmittel auf dem Boden ist immer zu vermeiden (Kreuzkontamination).
  • Vor dem Arbeitsbeginn und auch bei der Arbeit ist auf eine saubere Arbeitsunterlage zu achten.


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